Antwort DIE LINKE

Antwort der Die Linke

Wahlprüfstein I „Situation der selbständigen Wissensarbeiter in Deutschland'

1.Wie wollen Sie Gründer fördern, die den Wunsch haben ihr Wissen zukünftig als selbständiger Experte zu vermarkten?

DIE LINKE will die Forschungsförderung des Bundes thematisch öffnen und sogenannte Lowtech- und Dienstleistungsbranchen besser in diese integrieren. Insbesondere für die Dienstleistungsbranchen will DIE LINKE ein neues umfassendes Forschungsförderprogramm auflegen. In diesem Rahmen plant DIE LINKE ebenso, die Förderbedingungen so weiterzuentwickeln, dass sie die Einbindung mittelständischer Unternehmen aber auch einzelner Spezialistinnen und Experten in internationale Forschungskooperationen und -projekte berücksichtigen.
DIE LINKE will den Breitband-Versorgungsauftrag gesetzlich verankern. Damit soll die digitale Spaltung Deutschlands verhindert und ein flächendeckender Breitbandausbau mit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde endlich umgesetzt werden. Kostenlose Wifi-Hotspots müssen Teil der öffentlichen Infrastruktur im ländlichen Raum werden. Allen Kommunen muss der Ausbau der Breitbandinfrastruktur ermöglicht werden.
Der Gründungszuschuss sollte angehoben werden, wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann. DIE LINKE will darüber hinaus Ausgründungen aus Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen stärker unterstützen. Dabei sind neben technischen auch soziale Innovationen und innovative Dienstleistungen stärker zu fördern. Gründungen können auch von einem offeneren Umgang mit Nutzungsrechten an Forschungsergebnissen profitieren. Wir wollen deshalb Open Access und eine Publikation unter freienLizenzen stärken.
Die LINKE schlägt vor, zur Eindämmung der Scheinselbständigkeit gesetzlich eine widerlegbare Vermutungsregelung
aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits einmal im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthalten war.
Außerdem will DIE LINKE Selbständige sozial absichern. Kurzfristig sind Regelungen zu schaffen, die die Beiträge zur Krankenversicherung auch für Selbständige mit geringen Einkünften tragbar machen. Perspektivisch werden alle Selbstständigen in die Zweige der Sozialversicherungssysteme (Rente, Gesundheit und Pflege, Arbeitslosenversicherung) einbezogen. Damit wird den Selbstständigen der gleichberechtigte Zugang zu den Leistungen der jeweiligen Systeme eröffnet, gesamtgesellschaftliche Solidarität zwischen den verschiedenen Gruppen organisiert und schließlich auch die finanzielle Basis der Sozialversicherungen gestärkt.
Die Beitragszahlungen müssen sich dabei zukünftig zeitnah an den tatsächlichen Einkommen orientieren. Eine finanzielle
Überforderung durch die Beiträge ist zu vermeiden.

2. Selbständige Wissensarbeiter klagen über hohen bürokratischen Aufwand mit den unterschiedlichen Ämtern. Planen Sie konkrete Entlastungen?

Wir sehen staatlichen Regulierungen, z.B. im Arbeits-, Umwelt- und Baurecht, als wichtige Instrumente zum Schutz der
Gesellschaft und ihrer Lebensgrundlagen. Bei entsprechenden Projekten ist es daher unumgänglich, dass eine entsprechend
ausführliche Prüfung erfolgt. Dort wo Vereinfachungsmöglichkeiten bestehen, beispielsweise durch den Einsatz von EGovernment, wollen wir uns für diese einsetzen. Darüber hinaus werden wir uns für eine bessere personelle Ausstattung von Behörden einsetzen. Aufgrund der massiven Kürzungen in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten beiden Dekaden fehlt es dort häufig an einer ausreichenden Personalausstattung, die eine schnelle und gründliche Bearbeitung von Anträgen ermöglichen.

3. Insbesondere die „MINT" Berufe klagen über einen drastischen Mangel an qualifizierten Bewerbern. Wie wollen Sie die Ausbildung von jungen Menschen in diesem Bereich fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit des Hochtechnologielandes Deutschland auch in Zukunft zu erhalten?

Seit 1993 steigt die Anzahl der Studienanfänger*innen in den Bereichen Informatik, Maschinenbau und den Naturwissenschaften stetig. Eine Studie des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft kam zu dem Ergebnis, dass ein allgemeiner Fachkräftemangel in den MINT Berufen insgesamt nicht mehr drohe – es können derzeit eher regional Engpässe auftreten. Großen Handlungsbedarf gibt es hingegen bei der Diversität der Studierenden in diesen Bereichen. Hier müssen vor allem die Wirtschaft und die Unternehmen Sorge dafür tragen, dass Berufe im MINT Bereich auch für Frauen attraktiv werden. Unter anderem müssen die Entgeltlücken zu den männlichen Fachkräften geschlossen werden.

4. Die Zuwanderung wird vermutlich den akuten Fachkräftemangel in den „MINT" Berufen absehbar nicht lösen können.
Was für Konzepte haben Sie bzw. Ihre Partei, die kurz- bis mittelfristig wirken?

Neben einer qualitativ hochwertigen MINT Bildung in der Schule und einem ausreichenden Studienangebot im MINT Bereich ist es von Bedeutung, dass Wirtschaft und Unternehmen ihre Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte attraktiv gestalten. Dazu gehören gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen.

5. Die Zahl der (hochqualifizierten) selbständigen Wissensarbeiter wächst in Deutschland nachhaltig. Der aktuelle gesetzliche Rahmen bietet derzeit aber keine verlässliche Rechts- und Planungssicherheit. Was für Lösungsvorschläge haben Sie hier?

Um selbständigen Wissensarbeiter*innen eine verlässliche Rechts- und Planungssicherheit zu ermöglichen, wollen wir klare und transparente Regelung bezüglich des Statusfeststellungsverfahrens etablieren (siehe Antwort auf Fragen 1-3 im Wahlprüfstein II).
Außerdem will DIE LINKE Selbständige sozial absichern. Kurzfristig sind Regelungen zu schaffen, die die Beiträge zur
Krankenversicherung auch für Selbständige mit geringen Einkünften tragbar machen. Perspektivisch sollen alle Selbstständigen in die Zweige der Sozialversicherungssysteme (Rente, Gesundheit und Pflege, Arbeitslosenversicherung) einbezogen werden. Damit wird den Selbstständigen der gleichberechtigte Zugang zu den Leistungen der jeweiligen Systeme eröffnet, gesamtgesellschaftliche Solidarität zwischen den verschiedenen Gruppen organisiert und schließlich auch die finanzielle Basis der Sozialversicherungen gestärkt. Die Beitragszahlungen müssen sich dabei zukünftig zeitnah an den tatsächlichen Einkommen orientieren. Eine finanzielle Überforderung durch die Beiträge ist zu vermeiden.

Wahlprüfstein II „Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung"

6. Wie stehen Sie und Ihre Partei zu einer Modernisierung des Prüfverfahrens der Deutschen Rentenversicherung bzw.
halten Sie eine solche für sinnvoll?
Falls ja, welche Vorschläge haben Sie / Ihre Partei, um das Prüfverfahren zu modernisieren?

Es ist aus Sicht der LINKEN notwendig, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Scheinselbstständigkeit zu ergreifen. DIE LINKE tritt dafür ein, dass es Kriterien gibt, mit denen eine echte Selbstständigkeit zu belegen ist. Dabei darf natürlich echte Selbstständigkeit nicht behindert werden, deswegen können auch echte Solo-Selbstständige bei der Anwendung unserer Kriterien ihre Selbstständigkeit nachweisen und in diesem Status verbleiben.
Positivkriterien wie der Nachweis einer bestehenden tragfähigen, selbst finanzierten Altersvorsorge oder eine angemessene
Bezahlung aufgeführt werden, können kein Nachweis über selbstständige, nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sein.
Weder der Verdienst noch die eigenständige Altersvorsorge belegen eine wirkliche Selbstständigkeit.

7. Wie kann eine zukunftsgerichtete und rechtssichere Statusfeststellung im Lichte der zunehmend verschwimmenden Grenzen zwischen abhängigem und selbständigem Erwerb ausgestaltet werden?

DIE LINKE setzt sich für eine klare Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung ein. Dazu werden widerlegbare
Vermutungsregelungen aufgenommen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits bis Ende 2002 im SGB IV enthalten waren. Von abhängiger Beschäftigung ist auszugehen, wenn drei der folgenden Kriterien erfüllt sind:

o im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit werden mit Ausnahme von Familienangehörigen keine versicherungspflichtigen
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt,
o Aufträge regelmäßig nur für einen Auftraggeber erfüllt werden,
o für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer typische Arbeitsleistungen erbringen, insbesondere Weisungsgebundenheit
gegenüber dem Auftraggeber Einbindung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers,
o kein unternehmerischer Auftritt am Markt oder
o die Tätigkeit ihrem äußeren Erscheinungsbild nach derjenigen Tätigkeit entspricht, die vorher für denselben Auftraggeber in
einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde.

Wahlprüfstein III „Altersvorsorge von selbständigen Wissensarbeitern"

8. Hochqualifizierte Selbständige verdienen gut und sorgen nach unseren Erfahrungswerten auch für ihr Alter vor. Wie ist die Position Ihrer Partei zur Altersvorsorge von Selbständigen und welche Differenzierungen gedenken Sie dabei vorzunehmen?

Grundsätzlich vertritt DIE LINKE den Ansatz, dass alle Erwerbstätigen – gleichgültig ob angestellt, selbstständig, freiberuflich oder verbeamtet – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein sollten, ähnlich also, wie das heute in der Rentenversicherung schon auf Honorarlehrkräfte, HandwerkerInnen und einige andere Berufsgruppen und über die Künstlersozialkasse für freiberufliche JournalistInnen, AutorInnen und Künstlerinnen und Künstler zutrifft.
Dabei wird selbstverständlich nur das Einkommen beitragspflichtig gestellt, wobei die erforderliche Liquidität jederzeit gewährleistet bleiben muss.

9. Wie hoch liegt die Verdienstgrenze (Honorar auf Monats- oder Jahresbasis), ab der ein Selbständiger aus Ihrer Sicht in
der Lage ist, eigenständig Altersvorsorge zu betreiben?

DIE LINKE will die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung umbauen, in der alle Erwerbstätigen mit ihren jeweiligen Erwerbseinkommen versicherungspflichtig sind, also Selbstständige ebenso wie PolitikerInnen und Beamte, die Frage nach einer Verdienstgrenze stellt sich von daher nicht. Der Umbau der Rentenversicherung ist eines der zentralen Elemente, mit denen die Gesetzliche Rentenversicherung gestärkt wird. Im Kern steht die Wiederanhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent, also den Wert, den es vor den Rentenreformen 2000/2001 hatte. Mit der Anhebung des Rentenniveaus wird die gesetzliche Rente wieder die Sicherung des Lebensstandards im Alter gewährleisten können.